AGB

Nutze deine Chance & sichere dir die Förderung für deine EVB Weiterbildung.

(Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form benutzt. Es können dabei aber sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint sein.)

1.Geltungsbereich

  • Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle öffentlich geförderten Lehrgänge des EVB TRAINING insbesondere für solche, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches II und III oder sonstiger Maßnahmen Träger gefördert werden.
  • Diese Bedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich bindende Regelungen, insbesondere solche der Bundesagentur für Arbeit oder anderen jeweiligen Kostenträgern, entgegenstehen.

2.Lehrgangsinhalte

  • Die Unterrichtsinhalte entsprechen dem zu Beginn des Lehrgangs gültigen Lehrgangsangebot.
  • Örtliche und terminliche Veränderungen und Ergänzungen des Lehrgangsablaufes bleiben vorbehalten. Vorrangig und maßgeblich ist die Erreichung des Lehrgangszieles.

3.Absage eines Lehrganges

  • Bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen, die das EVB TRAINING nicht zu vertreten hat, können ausgeschriebene Lehrgänge abgesagt werden.
  • Schadensersatzansprüche durch einen gemäß Punkt 3.1 ausgefallenen Lehrgangs sind ausgeschlossen.

4.Zahlungsbedingungen

  • Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe aus dem Vertrag der Maßnahme hervorgeht.
  • Die Begleichung der Teilnahmegebühren wird durch das EVB TRAINING mit dem zuständigen Kostenträger geregelt.
  • Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass für die anfallenden Gebühren eine Direktzahlung zwischen dem zuständigen Kostenträger und das EVB TRAINING vereinbart und vollzogen wird.

5.Voraussetzungen zur Teilnahme

  • Über die Lehrgangsteilnahme entscheidet das EVB TRAINING aufgrund der für den angestrebten Lehrgang notwendigen Zugangsvoraussetzungen auf der Basis eines Beratungsgespräches und – soweit vorgesehen – des Ergebnisses der Aufnahmeprüfung bzw. des Eignungstestes.

6.Anmeldung bzw. Vertragsabschluss

  • Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
  • Eine Anmeldung von nach SGB III oder SGB II geförderten Teilnehmer kann nur erfolgen, wenn ein Beratungsgespräch mit dem Zuständigen in der Bundesagentur für Arbeit oder der ARGE oder der optierenden Kommune erfolgt ist.
  • Vor Beginn der Veranstaltung reicht der Teilnehmer eine Kostenzusage (z. B. Bildungsgutschein oder Aktivierungsgutschein) der fördernden Stelle ein, sofern EVB TRAINING nicht bereits eine Förderzusage vorliegt.

7.Rücktritt

  • Ein Rücktritt vom Lehrgang ist nur schriftlich (Unterschrift des Teilnehmers) bis 2 Wochen (14 Tage) vor Lehrgangsbeginn (Eingang bei der Verwaltung der EVB TRAINING) möglich.
  • Erfolgt ein Rücktritt, weil die im Rahmen des SGB III oder SGB II beantragte Förderung für den Lehrgang oder für den Teilnehmer nicht bewilligt wird, entstehen ihm keine Rücktrittskosten.
  • Nimmt ein Teilnehmer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, entstehen ihm keine Rücktrittskosten. Gleiches gilt auch bei längerer Krankheit.
  • Die Punkte 7.2 und 7.3 gelten auch nach Beginn der Maßnahme.

8.Kündigung

  • Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
  • Bei Kündigung durch den Teilnehmer gelten, wenn nicht anders vereinbart, nachstehende Regelungen:
    • Die Kündigungsfrist des Teilnehmers beträgt 4 Wochen zum Ende des Monats, der dem Monat des Kündigungseingangs folgt.
    • Die Kündigung hat gegenüber der Ausbildungsstätte zu erfolgen.
    • Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.
    • Im Fall der Kündigung werden die Teilnahmegebühren in Absprache mit dem zuständigen Kostenträger und unter Beachtung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben berechnet.
    • Bei Kündigung durch EVB TRAINING gelten nachstehende Regelungen:
    • Das EVB TRAINING ist insbesondere zu einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende berechtigt, falls
  • das Lehrgangsziel nicht oder nicht mehr erreicht werden kann,
  • eine öffentliche Förderung entfällt
  • bei Verstoß gegen die Teilnehmerregeln gemäß Ziff. 9 oder
  • bei Verstoß gegen die Haus – bzw. Institutsordnung.
    • Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Dies kann z.B. die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder eine längere, von einem Arzt attestierte Krankheit sein.

 

9.Regeln für Teilnehmer

  • Oberstes Ziel aller Mitarbeiter des EVB TRAINING ist der Erfolg aller Teilnehmer. Deshalb sind deren Anweisungen Folge zu leisten.
  • Die Teilnehmer verpflichten sich, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen.
  • Der Stundenplan sowie eine vor Ort aushängente Haus – bzw. Institutsordnung stellen verbindliche Vorgaben dar und sind einzuhalten.
  • Kann die Teilnahme aus anerkannt entschuldbaren Gründen (Krankheit, Krankheit des eigenen Kindes, Termine für Vorstellungsgespräche) nicht erfolgen, muss dem EVB TRAINING dies unverzüglich, sofern nicht unmöglich, bis spätestens 09:00 Uhr des Fehltages mitgeteilt werden.
  • Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest (gültig vom ersten Krankheitstag an), bis spätestens zum dritten Werktag bei dem EVB TRAINING eingereicht werden. Termine für Vorstellungsgespräche sind durch das Unternehmen schriftlich zu bestätigen. Unentschuldigte Fehlzeiten werden durch das EVB TRAINING schriftlich angemahnt, eine Abschrift hiervon erhält die fördernde Stelle.
  • Zur Verfügung gestellte Geräte sowie Unterrichts – und Trainingsräume sind pfleglich zu behandeln.
  • Essen, Trinken und Rauchen ist ausschließlich in hierfür ausdrücklich zugelassenen Räumen gestattet.
  • Abfall darf nur über die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
  • Die Teilnehmer verpflichten sich zur Beteiligung an den Lehrgangserfolgskontrollen während des Lehrgangs und nach Lehrgangsende hinsichtlich des Erfolges auf dem Arbeitsmarkt.
  • Die bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur im Rahmen der Ausbildung verwendet, nicht vervielfältigt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Teilnehmer haften für Schäden, die durch widerrechtliches Kopieren entstehen.
  • Ebenso darf auf keinen Fall nicht-lizenzierte bzw. Fremdsoftware auf den Computern des EVB TRAINING installiert werden. Zur Verfügung stehende Internetanschlüsse dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit den Ausbildungsinhalten genutzt werden. Auf keinen Fall ist es erlaubt, rechts – und/ oder sittenwidrige Internetseiten aufzurufen, Videos oder Spiele herunterzuladen.
  • Die Teilnehmer stellen das EVB TRAINING von jeglicher Haftung bzw. von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigem Umgang mit dem Internet entstehen können. Kosten für eine unzulässige private Nutzung sind vom Teilnehmer zu tragen.
  • Die Teilnehmer stimmen der Erfassung von Teilnehmerdaten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung zu.
  • Teilnehmer, die nachhaltig gegen die Teilnehmerpflichten verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen oder gekündigt werden. Dem EVB TRAINING bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Teilnehmerregeln geltend zu machen.
  • Bei Maßnahmen mit einer Dauer ab sechs Monaten hat der Teilnehmer Anspruch auf 2 Tage Urlaub je Monat. Der Urlaub wird aus organisatorischen Gründen maßnahmeeinheitlich als „Maßnahmeferien“ genommen. Der Zeitraum der Maßnahmeferien wird zu Beginn der Maßnahme bekannt gegeben.

10.Abschluss und Prüfung

  • Der Lehrgang endet alternativ mit
  • der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikats,
  • der Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung
  • der Zulassung zur Abschlussprüfung einer externen Prüfinstanz, wie z.B. der IHK, oder
  • dem Abschluss eines anhängigen Praktikums.
    • Die Durchführung und Auswertung der Prüfungen erfolgen nach dem lehrgangsspezifischen Prüfungsplan.

11.Zeugnisse

  • Eine bestandene Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung wird den Teilnehmern durch eine Urkunde oder ein Zertifikat bescheinigt.

12.Praktika

  • Wenn für den Lehrgang ein Praktikum vereinbart ist, unterstützt das EVB TRAINING die Teilnehmer bei der Beschaffung geeigneter Praktikantenplätze und betreut sie während der Zeit des Praktikums.

13.Haftung

  • Das EVB TRAINING haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht für Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl von Gegenständen aller Art.
  • Die Teilnahme an einem Lehrgang garantiert nicht das Bestehen der Erfolgskontrolle bzw. Prüfung, das EVB TRAINING garantiert nicht den Erfolg eines Lehrganges.

14.Vertragsgestaltung

  • Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
  • Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

15.Sonstige Bedingungen

    • Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine ungültige Klausel durch eine andere Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst weitgehend entspricht.
    • Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
    • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz des EVB TRAINING.
Unser Kundensupport-Team ist für Dich da, um Deine Fragen zu beantworten.
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